Eltern
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Kultusportal Baden-Württemberg: Infodienst Eltern
Entschuldigungen
Bitte entschuldigen Sie ihr Kind nur telefonisch im Sekretariat, wenn
- eine längerfristige Erkrankung (z.B. Krankenhausaufenthalt) vorliegt oder
- es sich um die Folgen eines Schulunfalls handelt.
In allen anderen Fällen genügt die Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung innerhalb der ersten drei Tage.
Unterrichtsbefreiungen
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Anträge auf Unterrichtsbefreiung von Schülern aus Urlaubsgründen nicht genehmigen.
Nur in dringenden Ausnahmefällen kann ein/e Schüler/in für einzelne Stunden oder Tage beurlaubt werden. In jedem Fall ist dazu ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Dieser muss möglichst frühzeitig – in der Regel mindestens drei Tage vor dem entsprechenden Termin – bei der Schulleitung eingereicht werden. Es ist für den schulischen Erfolg Ihres Kindes außerordentlich wichtig, dass es regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Deshalb bitten wir Sie, Termine für Arztbesuche, Vorstellungsgespräche usw. – wenn irgendwie möglich – auf einen unterrichtsfreien Nachmittag zu legen.
Unfallmeldung
Sollte sich Ihr Kind auf dem Weg zur Schule oder in der Schule eine Verletzung zuziehen, so wenden Sie sich bitte umgehend an das Sekretariat der Schule, da jeder Unfall binnen drei Tagen der Unfallversicherung gemeldet werden muss. Falls ein Arzt eingeschaltet wird, ist dieser darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schul- oder Schulwegunfall handelt und dass die Abrechnung über die Unfallversicherung der Schule erfolgen muss.
Neue Grippe (Influenza A/H1N1)
1. Im Falle eines Verdachtes oder einer Erkrankung an neuer Influenza darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen.
2. Vom ersten Krankheitstag (Influenza A/H1N1) an darf das Kind zehn Tage lang die Schule nicht besuchen.
3. Im Falle einer Erkrankung ist die Schule zu informieren.
Tipps zur Prävention: Hygiene (Hände waschen, in den Ellenbogen husten), Lüften, Geschirr nicht gemeinsam nutzen
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