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Gymnasium Meßstetten
Herzlich willkommen am
Gymnasium Meßstetten
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Schul- und Hausordnung

Präambel

Die Hausordnung soll dazu dienen, dass wir in unserer Schulgemeinschaft gut miteinander auskommen, weil das Zusammenleben in einer Schule von allen Beteiligten Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme erfordert.
Schreien, Rennen oder Ballspiele sind im Schulhaus nicht erlaubt. Auf dem Schulgelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot.
Im gesamten Schulzentrum müssen sich die Schülerinnen und Schüler beider Schulen an die Weisungen der Lehrkräfte halten. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit pädagogischen Maßnahmen rechnen.

Öffnungszeiten des Schulgebäudes

Das Gebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet und nach Unterrichtsende geschlossen.  Die Schülerinnen und Schüler gehen nach Ankunft in ihr Klassenzimmer und verhalten sich unauffällig.

Unterrichtsbeginn

Die Schülerinnen und Schüler sitzen zu Unterrichtsbeginn an ihren Plätzen und halten die Materialien für den Unterricht bereit. Ist eine Lehrkraft nach 10 Minuten noch nicht erschienen, melden die Klassensprecher dies im Sekretariat.

Klassenzimmer

Jede Klasse sorgt für Sauberkeit und Ordnung in ihrem Klassenzimmer. Die Klassenordner sorgen dafür, dass zu Beginn jeder Unterrichtsstunde die Tafel geputzt ist. Aus Sicherheitsgründen darf niemand bei offenem Fenster auf dem Fenstersims sitzen.
Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts verboten.
In den Fachräumen ist Essen und Trinken verboten; in den Klassenzimmern entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Heißgetränke dürfen nur aus festen Behältern konsumiert werden.

Abfall

Grundsätzlich ist Abfall zu vermeiden. Es versteht sich von selbst, dass der Abfall auch in der Schule korrekt in die bereitstehenden Behälter sortiert wird.
Die Klassenordner bringen den Papier- und Plastikmüll am letzten Schultag der Woche nach Unterrichtsende im Klassenzimmer in die bereitstehenden Container und den gelben Sack.

Pausen

Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und das Schulgebäude auf direktem Weg. Über Ausnahmen bei schlechtem Wetter entscheiden die jeweils Aufsicht führenden Lehrkräfte.
Einzig den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe ist der Aufenthalt im Gebäude stets gestattet.
In der Mittagspause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 nur in der Mensa, den Aufenthaltsräumen und der Aula aufhalten, nicht aber in den Gängen oder Klassenzimmern.

Mensa

Auch in der Mensa verhalten wir uns rücksichtsvoll; dies bedeutet, dass Jacken und Taschen draußen bleiben und der Platz nach dem Essen sauber und ordentlich verlassen wird.

Handys und andere technische Geräte

Die Nutzung von Handys und anderen technischen Geräten wird in Anlage I geregelt.

14. Juli 2022

 

Anlage I zur Schul- und Hausordnung vom 14. Juli 2022

Erlaubnis über die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts

Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6 ist die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände untersagt.
Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7 bis 10 ist die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände in der Mittagspause zu untenste-henden Bedingungen gestattet.
Den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe wird die Nutzung mobiler digi-taler Endgeräte auf dem Schulgelände in deren unterrichtsfreier Zeit zu unten-stehenden Bedingungen gestattet.

  1. Tonwiedergabe ist nur mit Kopfhörern gestattet, um eine Beeinträchtigung anderer auszuschließen.
  2. Strafbare und anstößige Inhalte dürfen weder aufgerufen, erstellt noch verarbeitet werden.
  3. Die oben genannte Verwendung ist auf die Klassenzimmer und Aufenthaltsbereiche beschränkt.
  4. Bei der Verwendung digitaler Endgeräte sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu achten; dies bedeutet insbesondere, dass keine Bild-, Ton- und Video-Aufnahmen von anderen gemacht werden dürfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten neben juristischen Schritten strenge schulische Ordnungsmaßnahmen erfolgen.

Wer sich nicht an die Regeln für die jeweilige Klassenstufe hält, muss mit pädagogischen Maßnahmen rechnen. Dazuhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verletzung der oben genannten Punkte 2 und 4 neben juristischen Schritten strenge Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
Die Schülerinnen und Schüler sind sich bewusst, dass die erteilte Nutzungserlaubnis mit fortschreitender Klassenstufe eine Privilegierung gegenüber jüngeren Schülerinnen und Schülern darstellt, mit der sie entsprechend verantwortungsbewusst umgehen müssen.

Diese Erlaubnis über die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte kann bei missbräuchlicher Verwendung jederzeit widerrufen werden.

14. Juli 2022

 
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (wie z. B. Tadel, Eintrag ins Klassenbuch, zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, ...) rechnen.
 
Download als pdf-Datei
 
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Die Hausordnung soll dazu dienen, dass wir in unserer Schulgemeinschaft gut miteinander auskommen, weil das Zusammenleben in einer Schule von allen Beteiligten Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme erfordert.
Schreien, Rennen oder Ballspiele sind im Schulhaus nicht erlaubt. Auf dem Schulgelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot.
Im gesamten Schulzentrum müssen sich die Schülerinnen und Schüler beider Schulen an die Weisungen der Lehrkräfte halten. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit pädagogischen Maßnahmen rechnen.

Öffnungszeiten des Schulgebäudes

Das Gebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet und nach Unterrichtsende geschlossen.  Die Schülerinnen und Schüler gehen nach Ankunft in ihr Klassenzimmer und verhalten sich unauffällig.

Unterrichtsbeginn

Die Schülerinnen und Schüler sitzen zu Unterrichtsbeginn an ihren Plätzen und halten die Materialien für den Unterricht bereit. Ist eine Lehrkraft nach 10 Minuten noch nicht erschienen, melden die Klassensprecher dies im Sekretariat.

Klassenzimmer

Jede Klasse sorgt für Sauberkeit und Ordnung in ihrem Klassenzimmer. Die Klassenordner sorgen dafür, dass zu Beginn jeder Unterrichtsstunde die Tafel geputzt ist. Aus Sicherheitsgründen darf niemand bei offenem Fenster auf dem Fenstersims sitzen.
Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts verboten.
In den Fachräumen ist Essen und Trinken verboten; in den Klassenzimmern entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Heißgetränke dürfen nur aus festen Behältern konsumiert werden.

Abfall

Grundsätzlich ist Abfall zu vermeiden. Es versteht sich von selbst, dass der Abfall auch in der Schule korrekt in die bereitstehenden Behälter sortiert wird.
Die Klassenordner bringen den Papier- und Plastikmüll am letzten Schultag der Woche nach Unterrichtsende im Klassenzimmer in die bereitstehenden Container und den gelben Sack.

Pausen

Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und das Schulgebäude auf direktem Weg. Über Ausnahmen bei schlechtem Wetter entscheiden die jeweils Aufsicht führenden Lehrkräfte.
Einzig den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe ist der Aufenthalt im Gebäude stets gestattet.
In der Mittagspause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 nur in der Mensa, den Aufenthaltsräumen und der Aula aufhalten, nicht aber in den Gängen oder Klassenzimmern.

Mensa

Auch in der Mensa verhalten wir uns rücksichtsvoll; dies bedeutet, dass Jacken und Taschen draußen bleiben und der Platz nach dem Essen sauber und ordentlich verlassen wird.

Handys und andere technische Geräte

Die Nutzung von Handys und anderen technischen Geräten wird in Anlage I geregelt.

14. Juli 2022

 

Anlage I zur Schul- und Hausordnung vom 14. Juli 2022

Erlaubnis über die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts

Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6 ist die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände untersagt.
Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7 bis 10 ist die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände in der Mittagspause zu untenste-henden Bedingungen gestattet.
Den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe wird die Nutzung mobiler digi-taler Endgeräte auf dem Schulgelände in deren unterrichtsfreier Zeit zu unten-stehenden Bedingungen gestattet.

  1. Tonwiedergabe ist nur mit Kopfhörern gestattet, um eine Beeinträchtigung anderer auszuschließen.
  2. Strafbare und anstößige Inhalte dürfen weder aufgerufen, erstellt noch verarbeitet werden.
  3. Die oben genannte Verwendung ist auf die Klassenzimmer und Aufenthaltsbereiche beschränkt.
  4. Bei der Verwendung digitaler Endgeräte sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu achten; dies bedeutet insbesondere, dass keine Bild-, Ton- und Video-Aufnahmen von anderen gemacht werden dürfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten neben juristischen Schritten strenge schulische Ordnungsmaßnahmen erfolgen.

Wer sich nicht an die Regeln für die jeweilige Klassenstufe hält, muss mit pädagogischen Maßnahmen rechnen. Dazuhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verletzung der oben genannten Punkte 2 und 4 neben juristischen Schritten strenge Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
Die Schülerinnen und Schüler sind sich bewusst, dass die erteilte Nutzungserlaubnis mit fortschreitender Klassenstufe eine Privilegierung gegenüber jüngeren Schülerinnen und Schülern darstellt, mit der sie entsprechend verantwortungsbewusst umgehen müssen.

Diese Erlaubnis über die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte kann bei missbräuchlicher Verwendung jederzeit widerrufen werden.

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